Was ist die Rettungsgasse?
Fahrzeuglenker werden verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.
Bei 2-streifigen Straßenabschnitten:
Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet in der Mitte eine Gasse zu bilden
Bei 3 oder 4-streifigen Straßenabschnitten: Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse zu bilden
Nähere Infos unter: RETTUNGSGASSE 2012